Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Geschaeftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Leistungen des Anbieters
- Leistungsaenderungen
- Vertragsschluss
- Nutzungsrechte des Anbieters
- Nutzungsrechte an Kundendaten und Kundeninhalten
- Pflichten des Kunden
- Moderation und Beschraenkung von Inhalten
- Verguetung und Zahlung
- Laufzeit und Beendigung
- Anbieterwechsel
- Maengelhaftung
- Haftung
- Freistellung
- Vertraulichkeit
- Aenderung dieser AGB
- Anwendbares Recht
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Vorvertragliche Informationen
- Wechsel- und Ausstiegsplan
- Start des Wechselprozesses
- Uebergangsfrist
- Pflichten des Anbieters im Wechselprozess
- Obliegenheiten des Kunden
- Datenabruf und Loeschung
- Kosten des Wechselprozesses
- Abschluss des Wechselprozesses
- Vertragsbeendigung
A. Allgemeine Geschaeftsbedingungen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ("AGB") von Cengiz Guertusgil, handelnd unter Flagfall ("Anbieter"), gelten fuer alle Vertraege ueber Software-as-a-Service-Leistungen ("SaaS"), die ein Unternehmer ("Kunde") bezueglich der auf der Website beschriebenen Leistungen mit dem Anbieter schliesst. Gegenstand ist die entgeltliche, auf die Vertragslaufzeit beschraenkte Bereitstellung der browserbasierten Flagfall-Software und, soweit angeboten, der mobilen Flagfall-App in digitaler Form ueber das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf Servern des Anbieters. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdruecklich zustimmt.
1.2 Wird die Software ganz oder teilweise ueber eine mobile Anwendung ("App") bereitgestellt, gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht ausdruecklich etwas anderes geregelt ist. Fuer die Nutzung einer App koennen daneben Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers gelten; soweit diese Bedingungen abweichen, gehen sie vor.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natuerliche oder juristische Person oder rechtsfaehige Personengesellschaft, die beim Vertragsschluss in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt.
1.4 Website, Web-Anwendung oder App koennen Verlinkungen oder technische Anbindungen zu Diensten Dritter enthalten. Fuer solche Drittleistungen gelten diese AGB auch dann nicht, wenn der Dienst unentgeltlich ist oder seine Nutzung eine Registrierung bei Flagfall voraussetzt. Massgeblich sind ausschliesslich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters oder die gesetzlichen Vorschriften im Verhaeltnis zwischen Kunde und Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit nur den technischen Zugriff.
2) Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter ermoeglicht dem Kunden fuer die vereinbarte Laufzeit den Zugriff auf die Software ueber das Internet. Die Software verbleibt auf den Servern des Anbieters. Funktionsumfang und technische Spezifikationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website. Geschuldet ist nur die dort beschriebene Funktionalitaet; insbesondere schuldet der Anbieter nicht die Datenverbindung zwischen den Systemen des Kunden und den Servern des Anbieters.
2.2 Die Software kann in unregelmaessigen Abstaenden aktualisiert werden. Der Kunde erhaelt das Nutzungsrecht an der jeweils aktuellen Version und hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter technischer Zustand dauerhaft beibehalten oder hergestellt wird.
2.3 Fuer die Nutzung stellt der Anbieter begrenzten Speicherplatz bereit. Der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
2.4 Die Leistungen stehen unter dem Vorbehalt technischer Verfuegbarkeit. Eine ununterbrochene Verfuegbarkeit von 100 Prozent ist technisch nicht erreichbar und wird nicht zugesagt. Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Kapazitaetsgrenzen, Stoerungen oeffentlicher Netze, Stromausfaelle oder andere Umstaende ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters koennen zu Einschraenkungen oder voruebergehender Unterbrechung fuehren.
2.5 Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmassnahmen. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht fuer Kundendaten wird dadurch nicht begruendet; der Kunde bleibt fuer eigene angemessene Sicherungen verantwortlich.
2.6 Der Anbieter stellt eine elektronische Bedienungsanleitung oder entsprechende Nutzungshinweise bereit.
2.7 Supportleistungen werden nach Massgabe der Leistungsbeschreibung angeboten.
2.8 Dokumentations- und Berichtsfunktionen: Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung, Auswertung oder Dokumentation von Befoerderungsauftraegen, Fahrten, Fahrzeugen, Fahrerzuordnungen, Kilometerstaenden, Tagesberichten, Fahrzeugjournalen, Auftragseingangsbuechern, Abrechnungsdaten oder sonstigen betrieblichen Aufzeichnungen dienen ausschliesslich der technischen und betrieblichen Dokumentation durch den Kunden.
2.9 Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Software ersetzt keine Pruefung durch Steuerberater, Rechtsanwaelte, Genehmigungs- oder Aufsichtsbehoerden, Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder andere zustaendige Stellen.
2.10 Soweit die Software ein digitales Auftragseingangsbuch oder vergleichbare Auftragsdokumentationen bereitstellt, dient diese Funktion nur der betrieblichen Dokumentation eingehender Befoerderungsauftraege. Sie wird nicht als rechtssichere, PBefG-konforme, GoBD-konforme, steuerlich anerkannte oder behoerdlich anerkannte Aufzeichnung angeboten. Der Anbieter schuldet keine Anerkennung durch Behoerden, Finanzverwaltung, Gerichte, Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder sonstige Dritte. Die vollstaendige, richtige, zeitnahe und ordnungsgemaesse Erfassung sowie die Einhaltung aller fuer den Kunden geltenden gesetzlichen, behoerdlichen, steuerlichen, berufsrechtlichen und vertraglichen Anforderungen liegen beim Kunden.
2.11 Soweit die Software ein Fahrzeugjournal, Fahrtenjournal, eine Fahrtenuebersicht, Kilometerstandsuebersicht oder vergleichbare Funktion bereitstellt, dient diese Funktion nur der betrieblichen Dokumentation von Fahrten, Fahrzeugen, Fahrerzuordnungen und Kilometerstaenden. Das Fahrzeugjournal ist kein steuerliches Fahrtenbuch, wird nicht als steuerliches Fahrtenbuch angeboten und ersetzt ein solches nicht. Eine GoBD-konforme, finanzamtskonforme oder steuerlich anerkannte Fahrtenbuchfuehrung wird nicht geschuldet.
3) Leistungsaenderungen
3.1 Der Anbieter kann Leistungen aendern oder abweichende Leistungen bereitstellen, soweit dies fuer den Kunden zumutbar ist.
3.2 Leistungsaenderungen oder abweichende Leistungen bleiben insbesondere in folgenden Faellen vorbehalten:
- eine geaenderte Rechtslage verpflichtet den Anbieter zur Anpassung,
- die Aenderung setzt ein gegen den Anbieter gerichtetes Gerichtsurteil oder eine Behoerdenentscheidung um,
- eine bestehende Sicherheitsluecke muss geschlossen werden,
- die Aenderung ist fuer den Kunden ausschliesslich vorteilhaft oder
- die Anpassung ist rein technischer oder prozessualer Art und hat keine wesentlichen Auswirkungen fuer den Kunden.
3.3 Anpassungen mit nur unwesentlichem Einfluss auf die Leistung gelten nicht als Leistungsaenderung im Sinne dieser Ziffer. Dazu zaehlen insbesondere rein grafische Aenderungen oder die Umordnung von Funktionen.
4) Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot des Anbieters, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben.
4.2 Der Kunde kann sein Angebot ueber ein Online-Bestellformular oder per E-Mail abgeben. Beim Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner Daten durch Klick auf den abschliessenden Button ein rechtlich verbindliches Angebot ab.
4.3 Der Anbieter kann das Angebot innerhalb von fuenf Tagen auf einem der folgenden Wege annehmen:
- dem Kunden geht eine schriftliche Auftragsbestaetigung oder eine Auftragsbestaetigung in Textform, etwa per E-Mail, zu oder
- der Anbieter fordert den Kunden nach dessen Bestellung zur Zahlung auf.
Treffen mehrere Annahmehandlungen zusammen, kommt der Vertrag mit der zuerst eintretenden Handlung zustande. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung des Angebots und endet nach Ablauf des fuenften folgenden Tages. Wird das Angebot nicht rechtzeitig angenommen, gilt es als abgelehnt und der Kunde ist nicht mehr an seine Erklaerung gebunden.
4.4 Bei Zahlung ueber PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung ueber PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg. Fuer Inhaber eines PayPal-Kontos gelten die PayPal-Nutzungsbedingungen; ohne PayPal-Konto gelten die Bedingungen fuer Zahlungen ohne PayPal-Konto. Bei Auswahl einer PayPal-Zahlungsart nimmt der Anbieter das Angebot bereits mit Klick auf den abschliessenden Bestellbutton an.
4.5 Der Anbieter speichert den Vertragstext nach Abschluss und uebermittelt ihn dem Kunden in Textform, beispielsweise per E-Mail, Fax oder Brief. Darueber hinaus muss der Anbieter den Vertragstext nicht zugaenglich halten. Hat der Kunde vor der Bestellung ein Nutzerkonto angelegt, werden die Bestelldaten dort archiviert und koennen nach Anmeldung kostenlos abgerufen werden.
4.6 Vor dem verbindlichen Absenden kann der Kunde Eingabefehler durch sorgfaeltiges Lesen der Bildschirmangaben erkennen. Die Vergroesserungsfunktion des Browsers kann die Kontrolle erleichtern. Bis zum Klick auf den abschliessenden Bestellbutton lassen sich Eingaben mit den ueblichen Tastatur-, Maus- oder Touch-Funktionen korrigieren.
4.7 Vertragssprache ist Deutsch.
4.8 Bestellung und Kommunikation erfolgen regelmaessig per E-Mail und automatisierter Abwicklung. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine E-Mail-Adresse korrekt ist und Nachrichten des Anbieters oder beauftragter Dritter zugestellt werden koennen, auch bei Einsatz von Spam-Filtern.
5) Nutzungsrechte des Anbieters
Der Anbieter verfuegt ueber die fuer die Bereitstellung erforderlichen Rechte. Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, erhaelt der Kunde ein einfaches, nicht uebertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschraenktes Recht, die Software fuer geschaeftliche Zwecke im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Jede darueber hinausgehende Nutzung ist untersagt.
6) Nutzungsrechte an Kundendaten und Kundeninhalten
Der Anbieter darf Inhalte und Informationen, die der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchfuehrung bereitstellt, verarbeiten und nutzen, soweit dies fuer die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde raeumt dem Anbieter hierfuer unentgeltlich, einfach und auf die Vertragsdauer beschraenkt die notwendigen Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Speicherung, Vervielfaeltigung und Bearbeitung, und versichert, hierzu berechtigt zu sein.
7) Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde muss dafuer sorgen, dass seine Hard- und Software einschliesslich Arbeitsplatzrechnern, Routern und Datenkommunikationsmitteln die technischen Mindestanforderungen der jeweils aktuellen Software-Version erfuellt.
7.2 Zugangsdaten sind nach dem Stand der Technik gegen Zugriff Dritter zu schuetzen. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung nur im vertraglich erlaubten Umfang erfolgt, und meldet unbefugte Zugriffe unverzueglich.
7.3 Der Kunde darf keine Daten speichern, deren Nutzung gegen Recht, behoerdliche Vorgaben, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoesst.
7.4 Datenschutzrechtlich geschuetzte Inhalte prueft der Kunde in eigener Verantwortung auf rechtmaessige Nutzung.
7.5 Der Kunde erstellt eigenverantwortlich regelmaessige und angemessene Datensicherungen.
7.6 Vor Eingabe von Daten muss der Kunde diese auf Viren und sonstige schaedliche Bestandteile pruefen und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmassnahmen einsetzen.
7.7 Vom Kunden eingesetzte Programme, Skripte oder vergleichbare Komponenten duerfen Betrieb, Kommunikationsnetz, Sicherheit oder Integritaet anderer Daten auf den Servern nicht gefaehrden.
7.8 Bei Gefaehrdung oder Beeintraechtigung darf der Anbieter betroffene Programme, Skripte oder Inhalte deaktivieren, entfernen oder die Internetanbindung unterbrechen, soweit dies zur Abwehr erforderlich ist. Der Kunde wird unverzueglich informiert.
7.9 Der Kunde ist allein verantwortlich fuer die vollstaendige, richtige, zeitnahe und gesetzeskonforme Eingabe, Pflege, Pruefung und Verwendung aller in der Software erfassten Daten, insbesondere Befoerderungsauftraege, Auftragseingaenge, Fahrten, Fahrzeugdaten, Fahrerzuordnungen, Kilometerstaende, Abrechnungsdaten, Belege, Stornierungen, Korrekturen und sonstige betriebliche Aufzeichnungen.
7.10 Vor Einsatz der Software fuer steuerliche, handelsrechtliche, personenbefoerderungsrechtliche, abrechnungsbezogene, behoerdliche oder sonstige Nachweis- und Dokumentationszwecke muss der Kunde selbst pruefen, ob Software und konkrete Nutzung fuer seine Zwecke geeignet sind. Soweit erforderlich, hat er fachkundigen Rat einzuholen.
7.11 Berichte, Exporte, Journale, Auftragseingangsbuecher, Fahrzeugauswertungen, Abrechnungsdaten und sonstige Dokumentationen sind regelmaessig auf Vollstaendigkeit und Richtigkeit zu pruefen und erforderlichenfalls unverzueglich zu korrigieren.
7.12 Aufzeichnungen, Berichte, Exporte, Belege und sonstige Daten, die gesetzlichen, steuerlichen, handelsrechtlichen, personenbefoerderungsrechtlichen oder sonstigen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten unterliegen koennen, muss der Kunde rechtzeitig exportieren, sichern und nach den fuer ihn geltenden Fristen aufbewahren. Dies gilt besonders vor Vertragsende oder Anbieterwechsel.
8) Moderation und Beschraenkung von Inhalten
8.1 Der Anbieter ist grundsaetzlich nicht verpflichtet, Kundeninhalte proaktiv auf Rechtmaessigkeit, Rechte Dritter oder Vereinbarkeit mit diesen AGB zu pruefen. Er kann Inhalte im Einzelfall gleichwohl pruefen und bei Verstoessen Massnahmen nach diesen Bestimmungen ergreifen.
8.2 Kunden und Dritte koennen mutmasslich rechtswidrige Inhalte ueber die im Impressum genannten Kontaktdaten melden. Der Anbieter darf die Meldung an den betroffenen Kunden weitergeben; die Identitaet der meldenden Person wird nur offengelegt, wenn dies erforderlich ist.
8.3 Meldungen und eigene Pruefungen werden grundsaetzlich durch eine menschliche Kontrolle bewertet; automatisierte technische Pruefungen koennen ergaenzend eingesetzt werden.
8.4 Stellt der Anbieter aufgrund einer Meldung oder eigener Pruefung einen rechtswidrigen Inhalt fest, kann er ohne vorherige Ankuendigung nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Massnahmen ergreifen:
- den veroeffentlichenden Kunden verwarnen,
- den betroffenen Inhalt zeitweise sperren oder dauerhaft entfernen,
- vertragliche Leistungspflichten voruebergehend oder dauerhaft aussetzen oder
- die Vertragsbeziehung ordentlich beziehungsweise ausserordentlich aus wichtigem Grund kuendigen.
8.5 Bei der Auswahl der Massnahme wahrt der Anbieter den Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit und waegt die Interessen des Kunden gegen sein Interesse an einer ungehinderten, stoerungsfreien und integren Geschaeftstaetigkeit ab. Dabei werden insbesondere folgende Umstaende beruecksichtigt:
- Aussage, Bedeutung und Verletzungs- beziehungsweise Gefaehrdungspotenzial des Inhalts,
- wie haeufig der Kunde unzulaessige Inhalte veroeffentlicht,
- das Verhaeltnis solcher Veroeffentlichungen zur sonstigen Nutzung des Dienstes,
- eine erkennbare Absicht des Kunden und
- das erkennbare Vorliegen und der Grad eines Verschuldens.
8.6 Reicht ein Kunde haeufig offensichtlich unbegruendete Meldungen oder Beschwerden ein, kann der Anbieter deren Bearbeitung nach vorheriger Warnung fuer einen angemessenen Zeitraum aussetzen.
9) Verguetung und Zahlung
9.1 Sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes ausweist, sind Preise Gesamtpreise. Umsatzsteuer faellt wegen der Kleinunternehmerregelung nicht an.
9.2 Zahlungsarten und Zahlungsmodalitaeten werden auf der Website mitgeteilt.
9.3 Die Verguetung kann fuer den vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus per Bankueberweisung auf das angegebene Konto gezahlt werden. Sofern die Rechnung nichts anderes vorsieht, ist der Betrag sofort faellig.
9.4 Soweit wiederkehrende Abrechnungsintervalle vereinbart sind, wird die Verguetung in diesen Intervallen abgerechnet und ist, sofern die Rechnung nichts anderes bestimmt, jeweils sofort faellig.
9.5 Bei Zahlungsarten ueber Stripe erfolgt die Abwicklung ueber Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Die angebotenen Stripe-Zahlungsarten werden auf der Website angezeigt. Stripe kann weitere Zahlungsdienste einbinden; fuer diese koennen besondere Bedingungen gelten. Weitere Informationen: stripe.com/de.
10) Laufzeit und Beendigung
10.1 Der Vertrag wird unbefristet geschlossen und kann von beiden Parteien zum Ende eines jeden Monats gekuendigt werden.
10.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrags unter Beruecksichtigung aller Umstaende und der beiderseitigen Interessen bis zum regulaeren Ende oder Ablauf der Kuendigungsfrist unzumutbar ist.
10.3 Kuendigungen koennen schriftlich, in Textform, insbesondere per E-Mail, oder elektronisch ueber eine auf der Website vorgehaltene Kuendigungsfunktion erfolgen.
10.4 Mit Vertragsende endet der Zugriff auf das Nutzerkonto. Zugleich endet die Pflicht des Anbieters, Kundendaten weiter vorzuhalten, soweit keine anderweitige Pflicht besteht.
11) Anbieterwechsel
Will der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Raeumen wechseln, gelten die Regelungen des Annexes zum Anbieterwechsel als Bestandteil dieser AGB.
12) Maengelhaftung
12.1 Maengel, Stoerungen oder Schaeden muss der Kunde dem Anbieter unverzueglich anzeigen.
12.2 Die Gewaehrleistung fuer nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit ist ausgeschlossen.
12.3 Die verschuldensunabhaengige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB fuer bereits bei Vertragsschluss vorhandene Maengel ist ausgeschlossen.
12.4 Eine Kuendigung wegen Nichtgewaehrung des vertragsgemaessen Gebrauchs ist erst zulaessig, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Maengelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlagen liegt insbesondere bei Unmoeglichkeit, Verweigerung, unzumutbarer Verzoegerung, begruendeten Zweifeln am Erfolg oder sonstiger Unzumutbarkeit vor.
13) Haftung
13.1 Der Anbieter haftet aus vertraglichen, vertragsaehnlichen, gesetzlichen und deliktischen Anspruechen auf Schadens- und Aufwendungsersatz nach den folgenden Regelungen.
13.2 Der Anbieter haftet ohne Begrenzung:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit,
- bei vorsaetzlicher oder fahrlaessiger Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, sofern dafuer nichts Abweichendes geregelt ist, und
- in Faellen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.3 Bei fahrlaessiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keine unbeschraenkte Haftung nach Ziffer 13.2 besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Vertragsdurchfuehrung ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertrauen darf.
13.4 Im Uebrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.5 Vorbehaltlich der vorstehenden unbeschraenkten Haftungstatbestaende haftet der Anbieter nicht fuer Nachteile, Schaeden, Steuernachzahlungen, Zinsen, Sanktionen, Gebuehren, Bussgelder, Kuerzungen, Nichtanerkennungen, Mehrkosten oder sonstige Folgen, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde Daten unvollstaendig, unrichtig, verspaetet oder nicht ordnungsgemaess erfasst, pflegt, prueft, korrigiert, exportiert, aufbewahrt oder verwendet oder die Software fuer Zwecke einsetzt, fuer die der Anbieter keine ausdrueckliche Garantie uebernommen hat.
13.6 Die Haftungsregelungen gelten auch fuer gesetzliche Vertreter und Erfuellungsgehilfen des Anbieters.
14) Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Anspruechen anderer Kunden oder Dritter frei, die wegen vom Kunden eingestellter Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung durch den Kunden geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst notwendige Kosten der Rechtsverteidigung einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Im Anspruchsfall muss der Kunde dem Anbieter unverzueglich, wahrheitsgemaess und vollstaendig alle fuer Pruefung und Verteidigung erforderlichen Informationen geben.
15) Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit Vertrag und Durchfuehrung bekannt werden, geheim zu halten und nicht gegenueber Dritten offenzulegen. Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umstaenden ergibt, unabhaengig von ihrer Form. Die Pflicht gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich oder durch bestands- bzw. rechtskraeftige Behoerden- oder Gerichtsentscheidung vorgeschrieben ist.
16) Aenderung dieser AGB
16.1 Der Anbieter kann diese AGB aendern, soweit dies fuer den Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht er den neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten sie als angenommen. Auf Widerspruchsrecht und Bedeutung der Frist wird in der Mitteilung hingewiesen.
16.2 Eine Anpassung der AGB bleibt ausserdem insbesondere in folgenden Faellen vorbehalten:
- eine Aenderung der Rechtslage verpflichtet den Anbieter dazu,
- ein gegen den Anbieter gerichtetes Urteil oder eine Behoerdenentscheidung muss umgesetzt werden,
- neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente erfordern eine Beschreibung in den AGB, ohne das bisherige Nutzungsverhaeltnis nachteilig zu veraendern,
- die Aenderung ist fuer den Kunden ausschliesslich vorteilhaft oder
- sie ist technisch beziehungsweise prozessual bedingt und hat keine wesentlichen Auswirkungen fuer den Kunden.
16.3 Das Kuendigungsrecht des Kunden bleibt unberuehrt.
17) Anwendbares Recht
Fuer alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
1) Geltungsbereich
Die folgenden Regelungen gelten, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Raeumen wechseln moechte.
2) Begriffsbestimmungen
2.1 "Datenverarbeitungsdienst" bezeichnet eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden breit verfuegbaren und auf Abruf nutzbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentraler, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermoeglicht, die mit geringem Verwaltungsaufwand oder geringer Anbieterinteraktion bereitgestellt und freigegeben werden koennen.
2.2 "Digitale Vermoegenswerte" sind digitale Elemente einschliesslich Anwendungen, fuer die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhaengig von der vertraglichen Beziehung zu dem Datenverarbeitungsdienst, von dem er wechseln will.
2.3 "IKT-Infrastruktur in eigenen Raeumlichkeiten" sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die dem Kunden gehoeren oder von ihm gemietet bzw. geleast werden, sich in seinem Rechenzentrum befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben werden.
2.4 "Wechsel" ist der Prozess, an dem Anbieter, Kunde und gegebenenfalls ein uebernehmender Anbieter beteiligt sind und bei dem der Kunde von diesem Datenverarbeitungsdienst zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst gleicher Dienstart, zu einem anderen Dienst eines anderen Anbieters oder zu eigener IKT-Infrastruktur wechselt, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen von Daten.
2.5 "Exportierbare Daten" sind Eingabe- und Ausgabedaten einschliesslich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden. Ausgenommen sind Vermoegenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch geistige Eigentumsrechte geschuetzt sind oder Geschaeftsgeheimnisse darstellen.
3) Vorvertragliche Informationen
3.1 Vor der Bestellung stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfuegung:
- Standardverguetung und gegebenenfalls Sanktionen fuer eine vorzeitige Kuendigung,
- etwaige Entgelte fuer einen Anbieterwechsel,
- Dienste, deren Wechsel besonders komplex oder kostenintensiv ist oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeintraechtigung von Daten, digitalen Vermoegenswerten oder Dienstarchitektur nicht moeglich ist,
- gegebenenfalls Dienste, fuer die Umstellungs- oder Kuendigungsverpflichtungen nicht gelten,
- saemtliche Kategorien uebertragbarer Daten und digitaler Vermoegenswerte einschliesslich mindestens aller exportierbaren Daten,
- interne Datenkategorien, die bei einer Gefahr fuer Geschaeftsgeheimnisse von der Exportpflicht ausgenommen sind, und
- bekannte Risiken fuer die kontinuierliche Bereitstellung der Funktionen oder Dienste.
3.2 Ein Online-Register mit Datenstrukturen, Formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitaetsspezifikationen ist auf der Website des Anbieters verfuegbar.
4) Wechsel- und Ausstiegsplan
4.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan, der insbesondere folgende Inhalte abdeckt:
- Einzelheiten der Wechsel- und Ausstiegshilfe, verwendete Portierungsmethoden und -formate sowie die erforderlichen Schritte,
- die von Kunde und Anbieter benannten Ansprechpartner,
- eine Schaetzung des Zeitbedarfs fuer Export und Uebertragung der Daten und digitalen Vermoegenswerte aus der Umgebung des bisherigen Anbieters,
- technische und sonstige Einschraenkungen, auch infolge einer Datenspeicherung ausserhalb der Europaeischen Union,
- die vom Anbieter vorgeschlagene Reihenfolge der Vorgaenge und
- eine Beschreibung der vorgeschlagenen Testmethode, sofern Tests vorgesehen sind.
4.2 Auf Wunsch stellt der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal oder autorisierten Dritten Informationen zur Erlaeuterung der relevanten Verfahren bereit.
4.3 Auf Wunsch organisiert der Anbieter einen Test oder unterstuetzt den Kunden bei Tests, um die praktische Umsetzbarkeit des Plans fuer exportierbare Daten und digitale Assets zu pruefen. Auftretende Probleme analysieren die Parteien nach Treu und Glauben und wirken auf Loesungen hin.
4.4 Anbieter und Kunde aktualisieren den Plan bei Bedarf und pruefen zumindest auf Kundenwunsch, ob Anpassungen erforderlich sind.
5) Start des Wechselprozesses
5.1 Der Kunde leitet den Wechsel durch eine Wechselmitteilung an den Anbieter unter Einhaltung einer Kuendigungsfrist von zwei Monaten ein. Will er nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermoegenswerte uebertragen, muss er dies angeben.
5.2 In der Wechselmitteilung gibt der Kunde an, welche der folgenden Varianten er beabsichtigt:
- Wechsel zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten unter Angabe der erforderlichen Informationen zum Zielanbieter,
- Wechsel zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden oder
- kein Wechsel, sondern ausschliesslich die Loeschung exportierbarer Daten und digitaler Vermoegenswerte.
5.3 Der Anbieter bestaetigt den Erhalt der Wechselmitteilung spaetestens innerhalb von drei Werktagen auf demselben Kommunikationsweg.
6) Uebergangsfrist
6.1 Die Uebergangsfrist betraegt 30 Kalendertage und beginnt nach Ablauf der Kuendigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
6.2 Kann der Anbieter die vereinbarte Uebergangsfrist aus technischen Gruenden nicht einhalten, muss er:
- den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Kuendigung schriftlich oder in Textform informieren,
- eine alternative Uebergangsfrist nennen, die sieben Monate ab der Kuendigungsmitteilung des Kunden nicht ueberschreitet, und
- die technische Unmoeglichkeit angemessen begruenden.
Der Kunde bestaetigt den Erhalt dieser Verlaengerungsmitteilung innerhalb von drei Werktagen schriftlich oder in Textform.
6.3 Der Kunde kann die Uebergangsfrist einmalig um einen angemessenen Zeitraum verlaengern, hoechstens um drei Monate. Bei komplexen Migrationen koennen die Parteien einvernehmlich eine laengere Frist bis hoechstens zwoelf Monate vereinbaren. Die Verlaengerungsabsicht und alternative Frist sind bis zum Ende der urspruenglichen Uebergangsfrist mitzuteilen; der Anbieter bestaetigt den Erhalt binnen drei Werktagen.
7) Pflichten des Anbieters im Wechselprozess
Ab Beginn und waehrend des gesamten Wechselprozesses unterstuetzt der Anbieter den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen, damit der Wechsel innerhalb der vereinbarten Uebergangsfrist moeglich ist. Insbesondere wird der Anbieter:
- die erforderlichen Faehigkeiten, angemessene Informationen und Unterlagen sowie technische Unterstuetzung bereitstellen und bei Problemen gemeinsam mit dem Kunden nach Treu und Glauben Ursachen analysieren und auf Loesungen hinwirken,
- mit der erforderlichen Sorgfalt die Geschaeftskontinuitaet wahren und die vertraglich vereinbarten Funktionen oder Leistungen weiter erbringen und
- waehrend des gesamten Wechsels ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere bei der Datenuebertragung.
8) Obliegenheiten des Kunden
8.1 Der Kunde ergreift alle zumutbaren Massnahmen fuer einen wirksamen Wechsel. Er ist fuer Import und Implementierung der Daten und digitalen Vermoegenswerte in eigene Systeme oder Systeme des Zielanbieters verantwortlich.
8.2 Der Kunde, von ihm beauftragte Dritte und der Zielanbieter achten geistige Eigentumsrechte und Geschaeftsgeheimnisse an vom Anbieter bereitgestellten Materialien. Zugang und Unterlizenzen duerfen nur gewaehrt werden, soweit dies fuer den Wechsel bis zum Ende der vereinbarten Uebergangsfrist einschliesslich etwaiger alternativer Frist erforderlich ist und die Vertraulichkeit sowie Rechte des Anbieters gewahrt bleiben.
9) Datenabruf und Loeschung
9.1 Der Kunde kann seine Daten waehrend der vereinbarten Datenabruffrist abrufen oder loeschen. Diese Frist betraegt 30 Kalendertage und beginnt nach Ablauf der Uebergangsfrist. Eine laengere Frist kann vereinbart werden, wenn dies unter Beruecksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.
9.2 Nach Ablauf der Abruffrist und erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses loescht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermoegenswerte, die vom Kunden generiert wurden oder unmittelbar mit ihm zusammenhaengen, und bestaetigt dies dem Kunden. Ausgenommen sind Daten, die nach zwingendem EU-Recht oder Recht eines EU-Mitgliedstaats aufzubewahren sind; in diesem Fall informiert der Anbieter ueber Art, Dauer und Grund der Aufbewahrung.
10) Kosten des Wechselprozesses
Fuer den Wechselprozess berechnet der Anbieter keine zusaetzliche Verguetung.
11) Abschluss des Wechselprozesses
11.1 Teilt der Kunde den erfolgreichen Abschluss des Wechsels mit, informiert der Anbieter ihn unverzueglich ueber die Vertragsbeendigung. Erfolgt keine Mitteilung, obwohl der Anbieter berechtigt annehmen darf, dass der Wechsel abgeschlossen wurde, kann er eine Bestaetigung verlangen. Wird diese nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen erteilt, gilt der Wechsel als nicht erfolgreich und der Vertrag laeuft zu den bisherigen Bedingungen weiter.
11.2 Will der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermoegenswerte loeschen lassen, informiert der Anbieter ihn am Ende der vereinbarten Kuendigungsfrist ueber die Vertragsbeendigung.
12) Vertragsbeendigung
12.1 Der Vertrag endet, wenn der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist oder wenn die Kuendigungsfrist abgelaufen ist und der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermoegenswerte bei Dienstende loeschen lassen will.
12.2 Enthalten Vertrag oder AGB Beendigungsklauseln wegen gesetzlicher oder vergleichbarer Ereignisse, etwa Zahlungsaufschub, Zahlungseinstellung, Insolvenz, nicht rechtzeitiger Erfuellung wesentlicher Pflichten, Aenderung von Eigentums- oder Verfuegungsverhaeltnissen, Nichtigkeit wegen zwingenden Rechts oder aehnlicher Situationen, enden Vereinbarung, Dienste und Funktionen nicht, bevor eines der in Ziffer 12.1 genannten Ereignisse eindeutig eingetreten ist. Andere Rechte und Rechtsmittel bleiben unberuehrt. Der Kunde kann Erfolgskriterien und Meilensteine fuer den Wechsel vereinbaren und muss den Anbieter ueber den erfolgreichen Wechsel informieren.
12.3 Kann der Wechsel nicht erfolgreich abgeschlossen werden, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um den Prozess zu verbessern, eine rechtzeitige Uebertragung zu ermoeglichen und die Kontinuitaet der Dienste zu erhalten. Der Anbieter unterstuetzt auf Wunsch bei der Ursachenanalyse und benennt Moeglichkeiten zur Beseitigung oder Umgehung von Hindernissen. Der Kunde kann den Zielanbieter nach eigenem Ermessen einschalten. Die Vereinbarung endet nicht vor erfolgreichem Wechsel oder entsprechender Entscheidung eines zustaendigen Gerichts oder vereinbarten Forums; bei Widerspruechen gehen diese Wechselregelungen vor.
12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die vereinbarte Kuendigungsfrist abgelaufen ist, die Uebergangsfrist begonnen hat, die Datenabruffrist nach Ablauf der Uebergangsfrist begonnen hat und die Datenloeschung nach Ablauf der Datenabruffrist oder einer alternativ vereinbarten Frist erfolgreich abgeschlossen wurde.
12.5 Will der Kunde nach Ende der Uebergangsfrist nicht alle exportierbaren Daten und digitalen Vermoegenswerte loeschen lassen, sie fuer eine zusaetzliche Zeit mit eingeschraenkter Funktionalitaet verfuegbar halten oder den Vertrag ohne bestimmte Dienste fortsetzen, setzt dies voraus, dass:
- die vereinbarte Kuendigungsfrist abgelaufen ist,
- auch die Uebergangsfrist beendet ist und
- ein alternativer Datenabrufzeitraum sowie die weiteren Bedingungen fuer den eingeschraenkten Dienst oder die Vertragsfortsetzung vereinbart wurden. Dazu gehoeren insbesondere die Erlaubnis, die Daten nach diesem Zeitraum zu loeschen, und gegebenenfalls die Verguetung fuer den zusaetzlichen Zeitraum.
Schlaegt der Anbieter die alternative Abruffrist und die Bedingungen vor, endet der Vertrag nicht, bevor der Kunde die Loeschung nach eigenem Ermessen akzeptiert und das Vertragsende eindeutig bestaetigt hat.
12.6 Das Recht beider Parteien, ein unbefristetes Vertragsverhaeltnis ordentlich zu kuendigen, bleibt unberuehrt, sofern der Kuendigungsgrund nicht in einem Anbieterwechsel oder auf Kundenseite in der Absicht zur Datenloeschung liegt.
12.7 Ist der Vertrag befristet und erreicht sein Ablaufdatum, bevor der Wechsel abgeschlossen ist, ohne dass der Kunde die Loeschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermoegenswerte beantragt hat, beginnt die Uebergangsfrist mit dem Ablaufdatum und der Anbieter leistet angemessene Wechselunterstuetzung. Die Regeln zum erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss gelten entsprechend.